Im "Gutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln" vom Dezember 2009 kommt Linne+Krause auf Seite 91 zu folgendem Ergebnis:
"Die Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass die Funktionsfähigkeit des
Taxigewerbes in der Stadt Köln gegenwärtig gefährdet ist.
Der vergleichsweise günstigen Nachfrage nach Taxidienstleistungen steht ein adäquates
Angebot gegenüber. Dennoch erwirtschaften die Kölner Taxibetriebe keine angemessenenÜberschüsse – trotz des unverhältnismäßig hohen Zeitaufwandes. Unter diesem Vorzeichenist zu befürchten, dass weitere Teile des Gewerbes in die Schattenwirtschaft abdriften. Die
unsicheren konjunkturellen Aussichten dürften diesem Prozess weiter Vorschub leisten."
Weiter auf Seite 93:
"Problemgruppe Kleinstbetriebe: Eine Problemgruppe des Kölner Taxigewerbes bilden die Alleinfahrer, die noch einen erheblichen Marktanteil in der Stadt halten. Mit knapp 70 Stunden
wöchentlicher Einsatzzeit kommen professionelle Alleinfahrer zudem auf eine zeitliche Belastung, die mit dem öffentlichen Verkehrsinteresse nicht mehr in Einklang zu bringen ist."
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